Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Oberseminar: M.KliPPT.1061 Klinisch-psychologische Diagnostik, B |
Untertitel | |
Veranstaltungsnummer | 633155 |
Semester | SoSe 2024 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 9 |
erwartete Teilnehmendenanzahl | 15 |
Heimat-Einrichtung | Klinische Psychologie und Psychotherapie (mit angeschlossenem Therapie- und Beratungszentrum) |
Veranstaltungstyp | Oberseminar in der Kategorie Lehre |
Erster Termin | Mittwoch, 10.04.2024 17:00 - 19:15, Ort: (106 (Containeranlage Psychologie)) |
Art/Form | |
Teilnehmende | PSY M.KLIPPT2 |
Lernorganisation |
Die Studierenden • entwickeln und bewerten psychodiagnostische Verfahren nach aktuellen testtheoretischen Modellen, • erstellen Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Begutachtung, • entscheiden nach wissenschaftlichen Kriterien, welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellung einschließlich des Lebensalters, der Persönlichkeitsmerkmale, des sozialen Umfeldes sowie des emotionalen und des intellektuellen Entwicklungsstandes von Patientinnen und Patienten situationsangemessen anzuwenden sind, führen diese Verfahren im Einzelfall durch, werten die Ergebnisse aus und interpretieren die Ergebnisse, • setzen diagnostische Verfahren zur Erkennung von Risikoprofilen, Suizidalität, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sowie von Anzeichen von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer, sexueller Art und ungünstiger Behandlungsverläufe angemessen ein, • erheben und beurteilen systematisch Verlaufs- und Veränderungs-prozesse, • bearbeiten und bewerten wissenschaftlich gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder zum Grad der Schädigung, • erkennen die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit und leiten, soweit notwendig, Maßnahmen zur eigenen Unterstützung ein. Dabei werden die Wissensbereiche • diagnostische Modelle und Methoden, • Methoden der Zielsetzung, des Aufbaus, Verfassens und Präsentierens von psychologischen Gutachten mit Bezug auf die Psychotherapie, • Beurteilung von Fragestellungen der Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder Schädigung, • Grundlagen zur Beurteilung von Fragestellungen mit familien- oder strafrechtsrelevanten Inhalten abgedeckt. |
Leistungsnachweis |
Regelmäßige und aktive Teilnahme am Oberseminar und Seminar Klausur (60 Minuten) Prüfungsanforderungen: Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie wissen, (a) wie psychodiagnostische Verfahren nach aktuellen testtheoretischen Modellen entwickelt und bewertet werden, (b) wie Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen erstellt werden, (c) welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellung (einschließlich des Lebensalters, der Persönlichkeitsmerkmale, des sozialen Umfeldes sowie des emotionalen und des intellektuellen Entwicklungsstandes von Patient*innen) situationsangemessen anzuwenden sind, (c) wie diese Verfahren im Einzelfall durchzuführen und deren Ergebnisse auszuwerten und zu interpretieren sind, (d) wie diagnostische Verfahren zur Erkennung von Risikoprofilen, Suizidalität, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sowie von Anzeichen von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer, sexueller Art und ungünstiger Behandlungsverläufe angemessen eingesetzt werden, (e) wie systematisch Verlaufs- und Veränderungsprozesse erhoben und bewertet werden, (f) wie wissenschaftlich gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder zum Grad der Schädigung bearbeitet und bewertet werden, (g) wo die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit liegen und wie, soweit notwendig, Maßnahmen zur eigenen Unterstützung eingelietet werden können. Die Studierenden erbringen den Nachweis, dass sie dieses Wissen auf die folgenden Bereiche anwenden können: (i) diagnostische Modelle und Methoden, (ii) Methoden der Zielsetzung, des Aufbaus, Verfassens und Präsentierens von psychologischen Gutachten mit Bezug auf die Psychotherapie, (iii) Beurteilung von Fragestellungen der Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder Schädigung, (iv) Grundlagen zur Beurteilung von Fragestellungen mit familien- oder strafrechtsrelevanten Inhalten. |