Allgemeine Informationen
Veranstaltungsname | Praktikum: M.Klippt.2181 Angewandte Praxis der Psychotherapie im (teil-) stationären Kontext |
Untertitel | |
Veranstaltungsnummer | 504824 |
Semester | SoSe 2024 |
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden | 0 |
Heimat-Einrichtung | Klinische Psychologie und Experimentelle Psychopathologie |
Veranstaltungstyp | Praktikum in der Kategorie Lehre |
Art/Form | |
Teilnehmende | PSY MKlippt 3-4 |
Voraussetzungen |
Erfolgreiches Absolvieren mind. 1 Veranstaltung aus M.KliPPT.1071, M.KliPPT.1072 und M.KliPPT.1073: "Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie" Teil I-III |
Lernorganisation |
Die studierenden Personen sind während der "berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie" zu befähigen, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der "berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie" erworbenen haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient*innen umzusetzen. Hierzu sind sie unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patient*innen zu beteiligen, indem sie 1. aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich geprüfter Methoden Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen bei mindestens zehn Patient*innen verschiedener Alters- und Patient*innengruppen aus mindestens vier verschiedenen Störungsbereichen mit jeweils unterschiedlichen Schwere- und Beeinträchtigungsgraden durchführen, die mindestens die folgenden Leistungen umfassen: vier Erstgespräche, vier Anamnesen, die per Video aufzuzeichnen und von den studierenden Personen schriftlich zu protokollieren sind, vier wissenschaftlich fundierte psychodiagnostische Untersuchungen, vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung und vier Patient*innenaufklärungen über diagnostische und klassifikatorische Befunde, 2. an mindestens einer psychotherapeutischen ambulanten Patient*innenbehandlung im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden teilnehmen, die unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen Grundlagen durchgeführt wird und zu der begleitend diagnostische und therapeutische Handlungen eingeübt werden, 3. an mindestens zwei weiteren einzelpsychotherapeutischen Patient*innenbehandlungen, bei denen eine Patientin oder ein Patient entweder ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sein soll, mit unterschiedlicher Indikationsstellung im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Behandlungsstunden teilnehmen und dabei die Diagnostik, die Anamnese und die Therapieplanung übernehmen sowie die Zwischen- und Abschlussevaluierung durchführen, 4. mindestens drei verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen wie Entspannungsverfahren, Psychoedukation oder Informationsgespräche mit Angehörigen selbständig, aber unter Anleitung durchführen, 5. Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mindestens vier Patient*innenbehandlungen führen und dokumentieren, 6. mindestens zwölf gruppenpsychotherapeutische Sitzungen begleiten, 7. selbständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch- psychotherapeutisches Gutachten erstellen, das ausschließlich Ausbildungszwecken dienen darf, und 8. an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen. |
Leistungsnachweis |
Praktikumsbericht (max. 5 Seiten), unbenotet Prüfungsvorleistungen: In diesem Modul sind gemäß § 38 PsychThApprO mindestens vier schriftliche Anamnesen der Patient*innen aus BQT III anzufertigen. Für das (teil-) stationäre Praktikum sowie die ambulante Praktische Übung ist eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über die aktive Teilnahme und die Ableistung der den Studierenden übertragenen Aufgaben einzureichen. |